Testament von H. G. Reichenbach

H. G. Reichenbach
Stich und Druck: Th. W., Leipzig

Testament:
Staatsarchiv Hamburg, Bestandsnr.: 232-3, Testamentsbehörden, Nr. H 11949

Hier der Passus aus dem Testament von REICHENBACH fil. in dem es um die 25-jährige Sperre geht (><). H. G. REICHENBACH hatte eine schwer zu entziffernde Handschrift.
Damit hatten auch die Damen und Herren von der Sütterlin Stube im Hospiz zum Heiligen Geist in Hamburg-Poppenbüttel ihre Mühe. Sie konnten nicht alles übertragen. Es blieben einige Fragezeichen. Die Fragezeichen konnten von Fr. Prof. Dr. Riedl-Dorn (Naturhistorisches Museum Wien) und mir übertragen werden.

Das kaiserliche Hofmuseum zu Wien (Naturhistorisches Museum (nhm) Wien) erhielt die Sammlungen, da es sich bereit erklärte, die Sammlung für 25 Jahre unter Verschluss zu halten.

Orchideennachlass

„Mein Herbarium (in meiner Wohnung, auf der höheren Bürgerschule Boden, im Botanischen Garten (Oekonomiegebäude, 2. Wohnhaus augenblicks)
und meine botanische Bibliothek, meine Instrumente, Samensammlung usw. fallen an das kaiserliche Hofmuseum zu Wien unter der Bedingung, daß die getrockneten Orchideen und alle Orchideenbilder erst 25 Jahre nach meinem Tode aufgestellt werden. Bis dahin ist diese Sammlung in versiegelten Kisten aufzubewahren. Weigert sich die Anstalt auf diese Bedingungen einzugehen, so erhält der Bot. Garten zu Upsala die Sammlung unter derselben Bedingung; im Weigerungsfalle weiter das Grayan Herbarium der Harvard Universität Cambridge Mass[achusets] [USA]; im Weigerungsfalle der Jardin des plantes zu Paris – alle unter der Bedingung der Clausur auf 25 Jahre um die bei dem jetzigen Orchideenwahnsinn unausbleibliche Verwüstung der kostbaren Sammlung zu hindern.“


Dieser Beitrag wurde unter Botanik abgelegt und mit verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.